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Verkehrsmittel


Gesetzliche Vorschriften

Um in Sri Lanka ein Fahrzeug führen zu dürfen, benötigen Sie einen Internationalen Führerschein. Staatsbürger aus Ländern mit Rechtsverkehr müssen außerdem in Colombo eine Fahrtauglichkeitsprüfung ablegen, um zu beweisen, daß sie mit dem Linksverkehr zurechtkommen.
Meine diesbezüglichen Erfahrungen sind, daß kein Streifenpolizist den Internationalen Führerschein kennt, und daß der deutsche Führerschein auch reicht.

Die Höchstgeschwindigkeit ist, soweit nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt:
     innerhalb Colombos 40 km/h
     Ortschaften 50 km/h
     außerhalb von Ortschaften 70 km/h.

Auch in Sri Lanka gibt es Radarkontrollen! Wenn es Sie erwischt hat, kostet das zwischen 500 Rs und 1000 Rs mit Quittung  -  ohne Quittung die Hälfte.

Für Fahrer eines Motorrades oder Mopeds besteht Helmpflicht. Der Beifahrer braucht keinen. Strafe für Fahren ohne Helm: 500 Rs mit Quittung.

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, bei dem nur Sachschaden entstanden ist, versuchen Sie das ohne Polizei zu regeln. In jedem Fall, auch wenn Sie den Unfall nicht verschuldet haben, werden Sie zahlen müssen.
Falls sie versuchen sollten, Ihr Recht mit Hilfe der Polizei durchzusetzen, seien Sie sich bewußt, daß als erstes die beteiligten Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Wenn die Schuldfrage dann nach Monaten in einem Gerichtsverfahren ermittelt wird, müssen Sie anwesend sein. Und höchstwahrscheinlich sind die Polizisten inzwischen geschmiert worden, und sagen zugunsten Ihres Gegners aus. Also lieber gleich zahlen. Das wird im Endeffekt mit Sicherheit billiger.

Anders sieht es bei einem Unfall mit Personenschaden aus. Auch dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob Sie den Unfall verschuldet haben oder nicht.

Wurden bei dem Unfall Einheimische nur leicht verletzt, versuchen Sie das Ganze mit Geld zu regeln.
Aber wirklich nur dann, wenn Sie sicher sind, daß niemand ernsthaft verletzt wurde.
Das Rettungswesen ist in Sri Lanka äußerst mangelhaft. Halten Sie daher den nächsten Minibus an und lassen Sie Verletzte ins nächstgelegene Krankenhaus fahren.
Wurden Einheimische verletzt, halten Sie ebenfalls den nächsten Minibus an. Fahren Sie zusammen mit dem Verletzten und zwei Angehörige des Verletzten in dem Minibus mit. Wenn es Ihnen gelingt einen unbeteiligten Unfallzeugen zu finden, nehmen Sie den auch noch mit.
Nehmen Sie für den Verletztentransport auf keinen Fall eines der Unfallfahrzeuge. Diese dürfen bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden. Die beteiligten Fahrzeuge werden bis zur Klärung des Unfallhergangs sichergestellt.
Auf dem Weg zum Krankenhaus lassen Sie sich zusammen mit einem der Angehörigen und dem Unfallzeugen an der nächsten Polizeistation absetzen. Fragen Sie dort nach dem SOP (Superintendent of Police) und melden Sie den Unfall. Der SOP spricht in der Regel besseres Englisch als die normalen Polizisten.
Als westlicher Ausländer müssen Sie nicht befürchten, verhaftet zu werden, wenn Sie in der Nähe des Unfallortes wohnen oder sich dort ein Zimmer nehmen, selbst wenn Sie den Unfall verschuldet haben.
Bei unklarer Schuldfrage kann Ihr Reisepaß eingezogen werden. In dem Fall informieren Sie darüber sofort die zuständige Botschaft.
Wenn bei dem Unfall keine Personen getötet wurden oder bleibende Schäden erlitten, werden häufig seitens der Angehörigen oder auch der Polizei Angebote gemacht, die Angelegenheit mit Geld zu regeln. So ein Angebot sollten Sie, nach Rücksprache mit der Botschaft, auf jeden Fall annehmen. Das erspart Ihnen Gerichtsverfahren, die sich über Monate hinziehen und bei denen Sie anwesend sein müssen.

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